Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung trägt gemeinsam mit dem Pfarrer als ihrem Vorsitzenden Verantwortung für die finanziellen und rechtlichen Belange der Kirchenstiftung. Die Mitglieder sind auf 6 Jahre gewählt. Die letzte Kirchenverwaltungswahl fand im Herbst 2023 statt. Die Amtszeit geht von 01.01.2024 bis 31.12.2030.
Welche Aufgaben hat die Kirchenverwaltung ?
Sie trägt Sorge für die Liegenschaften der Kirchenstiftung (Kirche, Pfarrhof, Kindergarten, Grundstücke) und beschließt über Personalangelegenheiten (Mesner, Kirchenmusiker, Sekretärin, Erzieherinnen usw.). Die Kirchenverwaltung beschließt die jeweilige Jahresrechnung und den Haushaltsplan.
Die KV entscheidet auch über alle (größeren) Anschaffungen und Ausgaben.
Wichtig ist auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat, dessen Zustimmung besonders bei baulichen Veränderungen notwendig ist.
Auch in der Pfarreiengemeinschaft bleiben die einzelnen Kirchenstiftungen eigenständig bestehen. Demzufolge wird auch weiterhin für jede Kirchengemeinde eine eigenen Kirchenverwaltung gewählt.
Pfarrer Martin Müller hat in beiden Pfarreien seit 01.04.2026 einen dauerhaften Stellvertreter als Kirchenverwaltungsvorstand. Seine Aufgaben in der Verwaltung der beiden Kirchenstiftungen und sein Stimmrecht in der Kirchenverwaltung ruhen. Er ist aber zur Teilnahme an den Sitzungen der Kirchenverwaltungen berechtigt und hat auch das Recht, sich an der Diskussion zu beteiligen.
Kirchenverwaltung St. Anton
Christian Resch, Verwaltungsleiter und
stellv. Kirchenverwaltungsvorstand
Dr. Robert Seitz, Kirchenpfleger
Dr. Maximilian Fritsch
Andreas Meixner
Wolfgang Ott
Robert Paul (Vertreter des PGR)
Sabine Pöhlmann
Hermann Prasnowski
Kirchenverwaltung St. Albertus Magnus
Christian Resch, Verwaltungsleiter und
stellv. Kirchenverwaltungsvorstand
Sigrid Schulmeyer (Kirchenpflegerin),
Andreas Lobinger,
Peter Grillmayer,
Olaf Jungnickel,
Beate Ackermann
Johannes Wischki.
Gast: Hans May (Vertreter des PGR).